WOODY WOODBOX GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Audio-Gästebüchern (Telefon-Aufnahmegeräte)

§1 Geltungsbereich

  1. Für alle Mietverträge über die WOODY WOODBOX GbR, im folgenden „Vermieter“ genannt, mit Sitz in Hamminkeln, und dem Kunden, nachträglich „Mieter“ genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese werden durch Bestätigung des Angebots vom Mieter akzeptiert. Die AGB können auf unserer Webseite unter dem Link https://www.woody-phone.de/agb aufgerufen, ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vorschriften der Mieter gelten nicht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter dieser Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Absprachen zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
  3. Mieter können sowohl volljährige, natürliche oder juristische Personen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.

§2 Mietgegenstand

  1. Die WOODY WOODBOX GbR vermietet Audio-Gästebücher (Telefon-Aufnahmegeräte) für Hochzeiten, Feiern oder sonstige Anlässe. Diese umfassen jeweils 1 Telefon, eine Elektronikbox mit elektronischer Hardware und Komponenten sowie ein Plexiglasschild als Aufsteller. Im nachfolgenden wird dieses Audio-Gästebuch „Mietgegenstand“ genannt. Optional kann weiteres Zubehör/Deko gemietet werden.
  2. Der Mieter stellt seinen Gästen das Audio-Gästebuch kostenfrei zur Verfügung. Diese können über das Audio-Gästebuch Sprachnachrichten aufnehmen.

§3 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Das Angebot des Vermieters ist für die Dauer von 3 Tagen nach Zugang des Angebots beim Mieter bindend. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform.
  2. Mit Abgabe des Angebots wird das Mietobjekt für die Dauer von 3 Tagen nach Zugang des Angebots für den Mieter reserviert. Diese Reservierung läuft automatisch ab, wenn der Mieter innerhalb dieser drei Tage keinen Auftrag erteilt hat oder das Angebot schriftlich abgelehnt hat.
  3. Der Mietvertrag zwischen der WOODY WOODBOX GbR und dem Mieter kommt zustande, wenn das Angebot schriftlich durch den Mieter angenommen und der Auftrag erteilt wurde. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Änderungen, die von dem Angebot abweichen, brauchen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wodurch der Vertrag erst zustande kommt.
  4. Nach der Auftragserteilung erfolgt die schriftliche Auftragsbestätigung mit Rechnung. Die Rechnung muss nach Erhalt unverzüglich innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf das in der Rechnung genannte Konto des Vermieters überwiesen werden. Der Termin wird erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages für den Mieter fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

§4 Mietzeit

  1. Die Mietzeit beträgt 1 Tag und umfasst den vom Mieter gebuchten Tag über den überlassenen Mietgegenstand.
  2. Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden. Sie verlängert sich aber nur, wenn der Verkäufer dieser Verlängerung seitens des Mieters zustimmt. Ein Verlängerungsantrag muss dem Verkäufer rechtszeitig, spätestens 1 Woche vor der Mietzeit zugegangen sein und von diesem schriftlich genehmigt werden. Eine Verlängerung ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass das Mietobjekt zur weiteren Vermietung zur Verfügung steht. Durch die Mietverlängerung entstehende Mietgebühren sind vom Mieter zu tragen.
  3. Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen.
  4. Der Mietgegenstand wird dem Mieter zu der vom Mieter angegebenen Versandadresse durch den vom Vermieter ausgewählten Dienstleister spätestens 1 Tag vor dem vereinbarten Tag der Vermietung zugeschickt. Die Rücksendung an den Verkäufer erfolgt am folgenden Werktag des Miettages. Der Vermieter legt dem Mieter hierzu ein Freilabel bei. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist eine Standgebühr von 100,- € pro Verzugs-Tag an den Vermieter zu zahlen. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§5 Mietzins und Zahlungen

  1. Als Berechnungsgrundlage für den Mietpreis für die dem Mieter überlassenen Mietgegenstand einschließlich Zubehör, gelten die vom Verkäufer während der Mietdauer jeweils geltende Preise, die auf der Webseite www.nwoody-phpone.de unter dem jeweiligen Mietgegenstand angegeben werden bezogen auf die Mietdauer von 1 Tag. Der Versand des Mietgegenstandes erfolgt versandkostenfrei. Die angegebenen Preise sind brutto.
  2. Die Zahlungen haben gemäß der vereinbarten Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu erfolgen Sie sind ausschließlich an den Verkäufer zu leisten. Nach Ablauf der 14tägigen Zahlungsfrist gerät der Mieter in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z. B. Kosten für Mahnungen, Rechtsverfolgungskosten) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
  3. Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob der Mietgegenstand tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

§6 Übergabe des Mietgegenstandes

  1. Der Mietgegenstand wird dem Mieter durch DHL oder DHL Express zur vereinbarten Lieferadresse gesendet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand am Lieferstandort angenommen wird. Verzögerungen oder verspäteten Erhalt durch Nichtannahme gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Der Verkäufer überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, hier als Audio-Gästebuch. Der Mietgegenstand wird jeweils vor dem Versand durch den Verkäufer auf seine Funktion überprüft.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Versandverpackung bei Zustellung durch DHL auf Unversehrtheit zu prüfen und eventuelle Beschädigungen beim Zusteller schriftlich vermerken zu lassen.
  4. Der Mieter muss den Mietgegenstand zeitnah vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich festgestellte Mängel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Obwohl die Telefone mit modernen Mikrofonen ausgestattet sind, empfiehlt der Verkäufer, um eine bestmögliche Qualität der Audioaufnahmen zu erzielen, das Audio-Gästebuch an einem ruhig gelegenen Ort aufzustellen, damit die Aufnahme nicht durch überlagernde Geräusche wie Lärm oder Musik beeinträchtigt wird. Nicht verständliche Audioaufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.
  5. Unterlässt der Mieter die Anzeige eines Mangels, so gilt die Mietsache als mangelfrei, es sei denn, es handelt sich bei dem Mangel um einen versteckten Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein versteckter Mangel, so ist dieser unverzüglich dem Vermieter nach Kenntnisnahme mitzuteilen
  6. Der Mieter ist für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. In diesem Falle verpflichtet sich der Verkäufer den Mietzins bis zur vollen Höhe, abhängig von der Beeinträchtigung, an den Mieter zu erstatten, vorausgesetzt, der Mangel wurde dem Verkäufer unverzüglich gemeldet.
  7. Der Mietgegenstand wird per DHL Express versendet, so dass er zeitgerecht zum Miettag beim Mieter ankommt. Dennoch kann es durch den Zusteller DHL Express zu Zustellverzögerungen kommen. In diesem Fall kann der Vermieter Schadensersatz bei DHL beantragen. Bemerkt der Vermieter, dass die Zustellung nicht wie mit DHL vereinbart den Mieter erreichen wird, wird er sich unverzüglich mit dem Mieter in Kontakt setzen. Wenn zeitlich noch möglich kann der Vermieter dem Mieter ein Ersatztelefon anbieten. Sollte dies zeitlich nicht mehr möglich sein, so kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und erhält den kompletten Mietzins durch den Verkäufer erstattet ohne jeglichen Anspruch auf weiteren Schadensersatz.

§7 Vertragsmäßiger Gebrauch

  1. Die Telefone dürfen nur mit dem mitgelieferten Akku betrieben werden, um eine gleichbleibende Spannung zu erhalten. Das Anschließen an eine Powerbank oder an andere stromgebende Hardware ist nicht gestattet. Eine Störung der Funktion des Telefons durch unsachgemäße Stromanbindung kann nicht als Mangel geltend gemacht werden.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüsse etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig in die Originalversandverpackung zu verpacken. Transportschäden, die aufgrund von fehlerhafter Verpackung oder anderer Verpackung als der Originalverpackung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Sollte die Originalverpackung nicht mehr für die Rücksendung nutzbar sein, hat der Mieter den Vermieter über die weitere Vorgehensweise zu kontaktieren.
  4. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Schadensersatz wird wie folgt geltend gemacht:
Beschädigung der Telefone, die zum totalen Mietausfall führen
– Brigitte: 500 €
– Brad: 400 €
– Bruce: 300 €

Beschädigungen der Telefone, die repariert werden können:
Schadensersatz wird in Höhe der Reparaturkosten bis max. zur Höhe des totalen Ausfalls berechnet

  1. Beschädigung der Elektronikbox: 500 Euro
  2. Beschädigung/Verlust der Elektronik: nach Reparatur- und Materialaufwand
  3. Beschädigung oder Verlust des Plexiglasaufstellers: 20 €
  4. Beschädigung/Verlust der Schaumstoffauskleidung der Versandverpackung: 50 €

Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für jeden daraus entstehenden Schaden.

§8 Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt:

  1. Den Mietgegenstand an Dritte zu vermieten oder zu veräußern
  2. Das Telefon oder die Elektronikbox zu verändern oder auseinander zu bauen
  3. Die Elektronikbox zu öffnen oder aufzubrechen und die Elektronik offenzulegen.
  4. Jegliche Form von Flüssigkeiten, Lebensmittel oder Gegenstände neben oder auf die Elektronikbox zu stellen, bis auf die mitgelieferten Plexiglasschilder.
  5. Den Mietgegenstand in einem vor Wind- und Witterungseinflüssen geschützten Raum zu betreiben

Bei Nichtbeachtung von §8 (2) und (3) wird vom Vermieter gegenüber dem Mieter Strafanzeige erhoben.

§9 Stornierung des Auftrages

  1. Die Stornierung des Vertrages (Kündigung) durch den Mieter ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung durch den Mieter bedarf der Schriftform.
  2. Im Falle der Stornierung fallen für den Mieter folgende Kosten an:
  • Ab Auftragsbestätigung bis zu 12 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %,
  • Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 70 %,
  • Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 80 %,
  • Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %, der Gesamtsumme.
  • Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

WOODY WOODBOX GbR vermietet elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Der Verkäufer behält sich daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Telefon-Aufnahmegeräts. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Telefon-Aufnahmegeräts versucht der Verkäufer defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlt der Vermieter dem Mieter den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.

Der Vermieter hält sich ebenfalls das außerordentliche Kündigungsrecht vor, wenn der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zum Miettag geliefert werden kann, weil ein Vormieter den Mietgegenstand nicht vertragsmäßig in der vereinbarten Zeit zurückgeschickt hat oder der Mietgegenstand durch die Vorvermietung beschädigt, zerstört oder verlustiert wurde und eine weitere Vermietung dadurch nicht gegeben ist. In diesem Fall kann der Vermieter, sofern vorrätig, ein anderes Telefonmodell dem Mieter anbieten oder erstattet dem Mieter nach Rücktritt vom Kaufvertrag den geleisteten Mietzins. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

Sollte der Mieter den Rechnungsbetrag bis 3 Tage vor dem Lieferdatum nicht beglichen haben und sollten nicht alle nötigen Voraussetzungen (Finale Lieferadresse, Zusendung der Bandansage per Mail oder WhatsApp) für einen zeitgerechten Versand vom Mieter erfüllt sein, gilt der Vertrag von Seiten des Mieters als storniert. Der Mieter hat dann die Stornierungsgebühren nach §9 zu bezahlen und der Vermieter muss und kann den Mietgegenstand dann nicht an den Mieter senden. Bucht der Mieter ein Audio-Gästebuch sehr spontan vor der Veranstaltung und kann deshalb nicht die Rechnung zeitig vor dem Versand begleichen, ist er von dieser Regelung befreit, muss aber die Rechnung innerhalb von 7 Tagen begleichen und erhält die aufgenommenen Nachrichten erst, nachdem die gesamte Rechnung beglichen wurde.

§10 Eigentumsvorbehalt

Der Mietgegenstand bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum der WOODY WOODBOX GbR.

§11 Haftung

  1. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

§12 Datenschutz

  1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die auf der Webseite www.woody-phone.den nachlesbar sind.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der WOODY WOODBOX GbR und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Hamminkeln, der Geschäftssitz der WOODY WOODBOX GbR. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Diese AGB gelten ab dem 16.07.2023. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit.

Hinweis: Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein.